KATI & CO media
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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
KATI & CO media GmbH:

Stand: 01.01.2025

1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der KATI & CO media GmbH, nachfolgend „Agentur“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Abweichende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Solche AGB gelten auch dann nicht, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Social Media Management, Content-Produktion, datengetriebenes Marketing, Markenpositionierung, Bildungsangebote (Workshops und Vorträge) sowie die Umsetzung von Marketingkampagnen.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Einzelverträgen, Angeboten, Briefings oder Leistungsbeschreibungen, die schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) vereinbart werden.

2.3 Grundlage für die Leistungserbringung ist ein schriftliches Angebot der Agentur, das der Kunde annimmt, oder eine schriftliche Auftragsbestätigung.

2.4 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen (sog. Marketing-Retainer, wie Social Media Management, Beratung etc.) haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine ordentliche Kündigung dieser Verträge ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils 3 Monate.

2.5 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.

Abweichende Regelungen in spezifischen Vereinbarungen haben Vorrang.

3. Nutzungs- und Urheberrechte

3.1 Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die im Vertrag festgelegten Nutzungsrechte an den von der Agentur erbrachten Leistungen, soweit nicht anders vereinbart.

3.2 Die Rechteübertragung erfolgt grundsätzlich als einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarte Einsatzdauer, das Vertragsgebiet und die festgelegten Medien. Erweiterungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

3.3 Buyouts: Auf Wunsch des Kunden können ausschließliche und unbefristete Nutzungsrechte (Buyouts) erworben werden. Der Umfang und die Vergütung solcher Rechte sind gesondert zu vereinbaren.

3.4 Die Agentur behält sich das Recht vor, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der Eigenwerbung unentgeltlich zu nutzen. Der Kunde kann diesem Recht durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung zustimmen oder widersprechen.

3.5 Vorschläge und Mitarbeit des Kunden begründen kein Miturheberrecht.

3.6 Abgelehnte, abgebrochene oder nicht genutzte Arbeitsergebnisse verbleiben im Eigentum der Agentur.

3.7 Die Überlassung von Software, einschließlich Quellcode, ist nicht Vertragsgegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

3.8 Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die aus der Nutzung KI-generierter Inhalte entstehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass solche Inhalte immer ergänzend geprüft werden sollten.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Die Agentur ist berechtigt, Vorauszahlungen sowie Abschlagszahlungen für Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

4.3 Bei Stornierungen durch den Kunden vor dem im Angebot terminierten Projektbeginn gelten folgende Pauschalen, es sei denn, die Agentur hat bereits mit der Bearbeitung begonnen:

– Bis 4 Monate vor Projektbeginn: 25 % der Vertragssumme.

– Bis 2 Monate vor Projektbeginn: 50 % der Vertragssumme.

– Weniger als 31 Tage vor Projektbeginn: 75 % der Vertragssumme.

– Weniger als 15 Tage vor Projektbeginn: 100% der Vertragssumme.

Wurde mit der Projektbearbeitung begonnen, gelten die gestaffelten Regelungen aus § 11.3.

4.4 Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein. Jede Mahnung verursacht Mahngebühren von mindestens 15 €, und es werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz berechnet. Zusätzliche gesetzliche Verzugszinsen bleiben davon unberührt. Die Agentur wird den Kunden bei wiederholtem Verzug vor weiteren Maßnahmen schriftlich abmahnen.

4.5 Unvorhergesehener Mehraufwand, der durch geänderte Anforderungen des Kunden oder unvorhersehbare Umstände entsteht, ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen, abzustimmen und gesondert zu vergüten. Die Agentur informiert den Kunden über die entstehenden Kosten, bevor sie mit der zusätzlichen Arbeit beginnt.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden und Konsequenzen bei Pflichtverletzung

5.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen oder Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflichten können die Vertragserfüllung beeinträchtigen.

5.2 Verzögerungen aufgrund nicht rechtzeitig bereitgestellter Inhalte oder Entscheidungen des Kunden und daraus resultierender Schäden gehen nicht zulasten der Agentur.

5.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Agentur berechtigt:
a) Den Vertrag nach eigenem Ermessen anzupassen, insbesondere durch Anpassung des Zeitplans oder der Vergütung.
b) Bei erheblicher Pflichtverletzung, die eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung unmöglich macht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

5.4 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Agentur gelten die Regelungen zur Vergütung und zum Schadensersatz aus 11.3 entsprechend.

5.5 Die Regelungen in Punkt 11.1 bleiben hiervon unberührt.

5.6 Der Kunde gewährleistet, dass die überlassenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

6.2 Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung der Werbemaßnahmen obliegt dem Kunden. Workshops zum Thema Medien- und Urheberrecht finden ohne Rechtsberatung statt.

6.3 Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach Leistungserbringung, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Verwertungsgesellschaften und Abgaben

7.1 Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) trägt der Kunde. Die Agentur kann diese auf Wunsch verauslagen; der Kunde erstattet diese Kosten gegen Nachweis.

7.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle anfallenden Künstlersozialabgaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und abzuführen. Die Agentur unterstützt den Kunden bei Bedarf mit den notwendigen Informationen.

8. Leistungen Dritter

8.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzusetzen. Die Auswahl dieser Dritten erfolgt nach Kriterien der Qualifikation und Zuverlässigkeit. Die Agentur haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Auswahl dieser Dritten.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine von der Agentur eingesetzten Dritten direkt zu beauftragen.

9. Media-Planung und Durchführung

9.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis allgemein zugänglicher Daten. Ein bestimmter werblicher Erfolg ist nicht geschuldet.

9.2 Die Agentur verpflichtet sich, Rabatte und Sonderkonditionen an den Kunden weiterzugeben.

9.3 Die Agentur haftet nicht für die Nichteinhaltung von Schaltterminen, die durch verspätete Zahlungen des Kunden verursacht werden. Die Agentur verpflichtet sich jedoch, den Kunden bei erkennbaren Verzögerungen umgehend schriftlich zu informieren, um eine mögliche Anpassung der Terminplanung zu ermöglichen.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt werden, geheim zu halten und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

11. Vertragsbeendigung

11.1 Verträge mit einer Mindestlaufzeit können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils 3 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11.2 Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen gelten die besonderen Bestimmungen in 2.4.

11.3 Im Falle einer Kündigung durch den Kunden vor Projektbeendigung hat die Agentur Anspruch auf eine Vergütung, die sich wie folgt berechnet:

a) Erfolgt die Kündigung vor Beginn der Projektbearbeitung, gelten die Regelungen aus 4.3 entsprechend. 

b) Erfolgt die Kündigung nach Beginn der Projektbearbeitung, hat die Agentur Anspruch auf Ersatz der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, zuzüglich eines pauschalen Schadenersatzes, gestaffelt nach dem Bearbeitungsstand: 

– Bis zu 20 % Bearbeitungsstand: 50 % der vereinbarten Vertragssumme.

– 20 % bis 50 % Bearbeitungsstand: 70 % der vereinbarten Vertragssumme. 

– Über 50 % Bearbeitungsstand: 100 % der vereinbarten Vertragssumme.

11.4 Der Bearbeitungsstand wird durch die Agentur auf Basis der bisher erbrachten und dokumentierten Leistungen bestimmt. Die Agentur stellt dem Kunden hierzu eine nachvollziehbare Übersicht bereit.

11.5 Vergütung und Schadenersatzansprüche umfassen nicht die in 4.5 geregelten Mehraufwände, die separat abgerechnet werden.

11.5 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die oben genannten Regelungen als abschließend. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden oder eines höheren Schadens durch die Agentur bleibt unberührt.

12. Geltendes Recht und Gerichtsstand

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Gerichtsstand ist München. Ergänzend gelten die Vorschriften für grenzüberschreitende Geschäfte in der Schweiz und Österreich, soweit diese Anwendung finden.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Kontakt

KATI & CO media GmbH, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im Isatal

Geschäftsführerin Katrin Haudel

Handelsregister HRB 234567

E-Mail: hi@katiundco.de

Telefon: